{"id":2599,"date":"2023-07-12T11:56:09","date_gmt":"2023-07-12T09:56:09","guid":{"rendered":"https:\/\/coenenboats.com\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2023-08-09T10:50:39","modified_gmt":"2023-08-09T08:50:39","slug":"general-terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/coenenboats.com\/en\/general-terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"General Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; _builder_version=&#8221;4.21.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.21.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;4.21.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.21.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; text_font=&#8221;|300|||||||&#8221; text_orientation=&#8221;center&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;]<\/p>\n<h1>AGB<\/h1>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.21.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; text_text_color=&#8221;#000000&#8243; link_text_color=&#8221;#277CEA&#8221; text_orientation=&#8221;center&#8221; custom_margin=&#8221;0.5em||||false|false&#8221; global_module=&#8221;1200&#8243; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; link_text_color__hover_enabled=&#8221;on|hover&#8221; link_text_color__hover=&#8221;#0e3672&#8243; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;]<\/p>\n<span><span><a href=\"https:\/\/coenenboats.com\/en\/\">Home<\/a><\/span><\/span>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.21.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; custom_margin=&#8221;6rem||||false|false&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;4.21.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.21.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;]<\/p>\n<section class=\"l-section wpb_row height_medium\">\n<div class=\"l-section-h i-cf\">\n<div class=\"g-cols vc_row type_default valign_top\">\n<div class=\"vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container\">\n<div class=\"vc_column-inner\">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<div class=\"wpb_text_column \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<h2><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die<br \/>\nHerstellung und den Verkauf von Booten<\/strong><\/h2>\n<ol>\n<li><strong> Vertragsabschluss<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>1.1 Angebote der Werft sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass sie schriftlich ausdr\u00fccklich als \u201everbindlich\u201c bezeichnet sind. An letztgenannte \u201everbindliche\u201c Angebote h\u00e4lt sich die Werft 30 Kalendertage lang gebunden.<\/p>\n<p>1.2 Der Vertrag bedarf der Schriftform.<\/p>\n<p>1.3 Wird er nicht in einer einheitlichen, sowohl von dem Kunden als auch von der Werft unterzeichneten Urkunde abgeschlossen, so kommt er erst durch die schriftliche Auftragserteilung des Kunden, an die dieser 6 Wochen lang gebunden ist, und die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung der Werft zustande. Nebenarbeiten, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen sind nur g\u00fcltig, wenn die Werft sie schriftlich best\u00e4tigt. Das gleiche gilt f\u00fcr die Zusicherung von Eigenschaften.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1 Die Preise gelten f\u00fcr Lieferung ab Werft.<\/p>\n<p>2.2 Der vereinbarte Preis ist ohne Abzug zu zahlen. Teilbetr\u00e4ge sind jeweils nach Vereinbarung f\u00e4llig. Die Auslieferung kann nicht vor vollst\u00e4ndiger Zahlung des vereinbarten Preises gefordert werden.<\/p>\n<p>2.3 Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Werft berechtigt, Zinsen in H\u00f6he des von den Gesch\u00e4ftsbanken berechneten Zinssatzes f\u00fcr offene Kontokorrentkredite \u2013 mindestens jedoch 5% \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz, und ist der Kunde nicht Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 13 BGB, 8% \u00fcber den Basiszinssatz \u2013 zuz\u00fcglich Umsatzsteuern zu berechnen. Die Zinsen sind sofort f\u00e4llig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt hierdurch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>2.4 Sind Teilzahlungen w\u00e4hrend der Bauzeit vereinbart und kommt der Kunde mit einer Teilzahlung in Verzug, ist die Werft berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen. Hierdurch verursachte Kosten gehen zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p>2.5 Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sein denn, dass diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt wird.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1 Eine von der Werft im Auftrage des Kunden hergestelltes oder an den Kunden verkauftes Fahrzeug bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller der Werft im Zeitpunkt der Lieferung gegen den Kunden aus der Lieferung und \/ oder Ausr\u00fcstung dieses Fahrzeuges zustehenden Forderungen im Eigentum der Werft.<\/p>\n<p>3.2 Der Kunde darf die von der Werft gelieferten Gegenst\u00e4nde vor Erl\u00f6schen des Eigentumsvorbehaltes nicht ohne die Zustimmung der Werft ver\u00e4u\u00dfern. Alle Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der gelieferten Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die Werft ab \u2013 die Werft nimmt diese Abtretung an.<\/p>\n<p>3.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Werft hinweisen und diese unverz\u00fcglich benachrichtigen.<\/p>\n<p>3.4 Der Kunde hat das Fahrzeug f\u00fcr die Dauer des Eigentumsvorbehalts der Werft auf eigene Kosten umfassend zu versichern und dieses der Werft sp\u00e4testens bei \u00dcbergabe des Bootes nachzuweisen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Anspr\u00fcche gegen die Versicherung an die Werft ab, die die Abtretung hiermit annimmt.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Liefertermin <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>4.1 Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt ihr Lauf mit dem Abschluss des Vertrages bzw. mit Zahlung der ersten Auftragsrechnung.<\/p>\n<p>4.2 \u00c4ndert oder erweitert sich der Arbeits- oder Lieferungsumfang gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Vertrag auf Wunsch des oder nach R\u00fccksprache mit dem Kunden, so verliert die urspr\u00fcnglich vereinbarte Lieferfrist ihre G\u00fcltigkeit. Der Kunde kann jedoch verlangen, dass eine neue, dem Umfang der \u00c4nderung oder Erweiterung angepasste Lieferfrist festgelegt wird.<\/p>\n<p>4.3 Der Kunde kann die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist nicht verlangen, wenn er sich in der Anlage zu diesem Vertrag aufgef\u00fchrten Mitwirkungshandlungen nicht zu dem dort bezeichneten Zeitpunkt oder \u2013 ist ein solcher nicht bezeichnet \u2013 nicht unverz\u00fcglich nach schriftlicher Aufforderung der Werft vornimmt. Gleiches gilt, wenn der sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet.<\/p>\n<p>4.4 Sowohl im Betrieb der Werft als auch im Betrieb ihrer Vorlieferanten entstehende F\u00e4lle von h\u00f6herer Gewalt. Streiks und \/ oder Aussperrungen, die die Werft ganz oder teilweise an der Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden sie von der Einhaltung der Lieferfrist und \u2013 bis zum Wegfall der h\u00f6heren Gewalt \u2013 von der Erf\u00fcllung des Vertrages. Einem Fall h\u00f6herer Gewalt wird gleichgestellt die f\u00fcr die Werft und \/ oder einen ihrer Vorlieferanten entstehende Unm\u00f6glichkeit einer gen\u00fcgenden Versorgung mit Roh und Hilfsstoffen, soweit diese aus der Sicht der Werft unvorhersehbar war, hinsichtlich der Verpflichtungen der Werft erheblich ist und von der Werft nicht, auch nicht im Hinblick auf die Auswahl ihres Vorlieferanten verschuldet ist. Die Werft ist jedoch verpflichtet, den Kunden, soweit es m\u00f6glich ist, \u00fcber derartige Vereinbarungen zu unterrichten.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Versand <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1 Die Lieferung erfolgt \u201eab Werft\u201c.<\/p>\n<p>5.2 Wenn nichts anderes ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart ist, sind die Kosten einer auf Verlangen des Kunden durchzuf\u00fchrenden Versendung einschlie\u00dflich der Kosten f\u00fcr Verpackung und Verladung von dem Kunden zu tragen; die Werft braucht den Versand erst nach vollst\u00e4ndiger Zahlung des vereinbarten Preises und der vorgenannten Kosten zu veranlassen.<\/p>\n<p>5.3 Wird der Neubau versandt, so geht in jedem Fall mit dessen Auslieferung an den Versandbeauftragten, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen der Werft, jede Gefahr des zuf\u00e4lligen Unterganges und der zuf\u00e4lligen Verschlechterungen auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>5.4 Werden von dem Kunden Transportwege, Versand- und\/oder Verpackungsart nicht ausdr\u00fccklich vorgeschrieben, so trifft die Werft die entsprechenden Bestimmungen nach billigem Ermessen.<\/p>\n<p>5.5 Die Haftung der Werft f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit der von ihr im Zusammenhang mit dem Versand vorzunehmenden Handlungen ist ausgeschlossen. Die Werft haftet des Weiteren nicht f\u00fcr eine rechtzeitige Ankunft des versandten Gegenstandes.<\/p>\n<p>5.6 F\u00fcr den Versand wird eine Transportversicherung seitens der Werft nur auf besonderen Wunsch des Bestellers und nur in dessen Namen und f\u00fcr dessen Rechnung abgeschlossen.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>6.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so beschr\u00e4nken sich die Rechte des Kunden, der nicht Verbraucher ist, zun\u00e4chst darauf, dass der Kunde eine Nachbesserung verlangen kann. Lehnt die Werft eine solche Nachbesserung ab, kommt sie ihr nicht innerhalb angemessener Frist nach oder scheitert selbst der zweite Nachbesserungsversuch hinsichtlich ein und desselben Mangels, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder von dem Vertrag zur\u00fccktreten. Die letztgenannten Rechte stehen ihm jedoch mit Ausnahme der Minderung des Werklohnanspruches nicht zu, soweit der Mangel unerheblich ist.<\/p>\n<p>6.2 Im Rahmen der Nachbesserung kann die Werft in jedem Fall den Mangel selbst oder durch einen von ihr beauftragten Dritten beheben bzw. beheben lassen. Die Nachbesserung erfolgt nach Wahl der Werft in ihrem Betrieb, dazu muss das Boot kostenfrei in der Werft vorgestellt werden oder an einem von dem Kunden nach billigem Ermessen und unter Ber\u00fccksichtigung der Bedeutung des Mangels bestimmten dritten Ort.<\/p>\n<p>6.3 Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden erl\u00f6schen, soweit sie M\u00e4ngel an Teilen betreffen, an denen der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung der Werft Eingriffe vorgenommen hat. Sie erl\u00f6schen ferner, soweit der Kunde die mangelhaften Teile nicht in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Werft bereith\u00e4lt. Sie erl\u00f6schen schlie\u00dflich insoweit, als der Mangel ein Teil aus der Herstellung eines bestimmten Dritten betrifft und der Kunde seine Zustimmung verweigert, dieses Teil durch ein gleichwertiges aus der Herstellung eines anderen zu ersetzen.<\/p>\n<p>6.4 Die Werft \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachstehenden Gr\u00fcnden entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, unzureichende Ladungssicherung und Verpackung bei Anlieferung durch den Kunden bei der Entladung wie Lagerung durch uns in unserer Werft , fehlende Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung \u2013 insbesondere \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung -, Verwendung von der Betriebsanleitung nicht entsprechender Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, chemische, elektro-chemische und \/ oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern sie nicht auf das Verschulden der Werft zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>6.5 Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind ausgeschlossen, soweit die Werft einer besonderen Anweisung des Kunden hinsichtlich der Konstruktion oder hinsichtlich des zu verwendenden Materials entsprochen hat und soweit die Werft den Kunden bei der Erteilung der Anweisung schriftlich auf den Gew\u00e4hrleistungsausschluss hingewiesen hat.<\/p>\n<p>6.6 Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren innerhalb von 2 Jahren, bei gebrauchten Booten innerhalb eines Jahres nach Ablieferung.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Haftung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>7.1 Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Werft als auch gegen deren Erf\u00fcllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der Werft oder deren gesetzlichen Vertretern oder den Erf\u00fcllungsgehilfen der Werft.<\/p>\n<p>7.2 Haftet die Werft f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit, so beschr\u00e4nkt sich der Ersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden.<\/p>\n<p>7.3 Die Haftung der Werft f\u00fcr Folgesch\u00e4den wird ausgeschlossen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit gegeben sind, oder dass die Zusicherung bestimmter Eigenschaften den Kunden gerade gegen Mangelfolgesch\u00e4den sch\u00fctzen soll.<\/p>\n<p>7.4 Schadensersatzanspr\u00fcche nach dem Gesetz \u00fcber die Haftung f\u00fcr fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> Schutz vor Rechtsnachteilen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein, gelten die Bestimmungen im \u00dcbrigen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die gesetzliche Regelung treten.<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle gegenseitigen Anspr\u00fcche aus diesem Vertrag der Betriebssitz der Werft.<\/p>\n<p><strong>Coenen Yacht &amp; Boats GmbH<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/section>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB <span><span><a href=\"https:\/\/coenenboats.com\/en\/\">Home<\/a><\/span><\/span> Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Herstellung und den Verkauf von Booten Vertragsabschluss 1.1 Angebote der Werft sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass sie schriftlich ausdr\u00fccklich als \u201everbindlich\u201c bezeichnet sind. 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